AUFNAHMEGESUCH
Auszug aus dem Art. 9 der Statuten des Tennisclub Zumikon:
„…. Der Austritt ist nur auf den 31. Dezember eines jeden Jahres durch vorgängige
schriftliche Mitteilung an den Aktuar oder Finanzchef zulässig und gilt erst dann als vollzogen, wenn alle
Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt sind“.
Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Bestätigung und gemäss der zum Anmeldezeitpunkt
gültigen Statuten sowie Gebührenordnung.