Schutzmassnahmen ab 10. April 2021
Die Bundesverordnung vom 24. Februar 2021 sieht neue Massnahmen für den Sportbetrieb vor. Wir bitten Euch, den Weisungen des Bundes zwingend Folge zu leisten. Für den TCZ und den Spielbetrieb in der Halle bedeutet dies folgendes:
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- Die Aussenplätze sind geöffnet.
- Es gilt eine Maskenpflicht in allen Innen- und Aussenbereichen. Ausgenommen ist das Tennisspiel.
- In der Halle ist das Tennisspiel nur ab Jahrgang 2001 und jünger erlaubt.
- Zugang zum Clubhause mit dem Badge via der Türe beim Spielplatz.
- Der Bundesrat hat zwar das Tennisspiel im Freien erlaubt, allerdings ist es trotz wärmeren Temperaturen zu früh um die Plätze aufzubereiten. Das Risiko eines erneuten Frosts ist zu hoch und würde den Plätzen schaden.
Bei Fragen zu den ausfallenden Fixplatzstunden, wendet Euch bitte direkt an Gregor, bei Fragen zu den Privatstunden für alle über 20 Jahre, wendet Euch bitte direkt an die Trainer – ebenso bei Fragen zu zusätzlichen Trainings für alle unter 20 Jahre.
Die Garderoben und WCs sind zugänglich (vorläufig ausschliesslich mittels Badge am Spielplatzeingang). Das Restaurant bietet ein Take-Away-Menü an.
Wir danken euch für eure Beachtung und Rücksichtnahme! Das gesamte TCZ-Schutzkonzept findet ihr unten. Diese Massnahmen gelten vorerst bis mindestens Ende Februar. Sollte es Anpassungen geben, werden wir wieder kommunizieren.
Sollte ein Mitglied an Covid-19 erkranken, ist dies zwingend dem Covid-Beauftragten Dominic Schneider (dominic@tczumikon.ch) zu melden. Wir sind verpflichtet, allfällige Kontaktpersonen über die Erkrankung zu informieren.
Bei Fragen steht euch unser COVID-Beauftragte Dominic gerne zur Verfügung.
Der Vorstand, 10. April 2021