Eintrittsgebühren
Die Eintrittsgebühren werden «à fond perdu» bezahlt.
Aktivmitglieder einzeln Fr. 1’000.00
Aktivmitglieder einzeln in drei Jahresraten Fr. 1’050.00
Bei sofortigem Eintritt kann die Eintrittsgebühr in drei jährlichen Raten à je Fr. 350.00 bezahlt werden. Es ist keine Probemitgliedschaft möglich.
Aktivmitglieder aus Übertritt vom Juniorenstatus Fr. 800.00
Aktivmitglieder welche vom Junioren in die Aktivmitgliedschaft gewechselt haben. Die Gebühr wird aber erst im Kalenderjahr des 26. Geburtstages fällig. Bei vorzeitigem Austritt verfällt dieser Betrag.
Aktivmitglieder Familie: Beide Eltern Fr. 1’450.00
Pro Kind Fr. 200.00
Bei sofortigem Eintritt einer Familie (beide Eltern und mindestens ein Kind) beträgt die Eintrittsgebühr für die Eltern Fr. 1’450.00 und für jedes Kind Fr. 200.00. Es ist keine Probemitgliedschaft möglich.
Junioren ab dem 7. Lebensjahr Fr. 200.00
Aktivmitglieder zur Probe für 1 Jahr Fr. 200.00
Probemitglieder für 1 Jahr bezahlen Fr. 200.00 Eintrittsgebühr. Die Eintrittsgebühr wird bei einer definitiven Mitgliedschaft mit dem Total von Fr. 1’000.00 im folgenden Jahr verrechnet.
Jahresbeiträge
Aktivmitglieder und Aktivmitglieder zur Probe Fr. 460.00
Aktivmitglieder Ehepaare / im Konkubinat lebende Paare Fr. 860.00
Passivmitglieder Fr. 50.00
Junioren bis und mit Kalenderjahr des 18. Geburtstages Fr. 90.00
Junioren in den Kalenderjahren des 19. und 20. Geburtstages Fr. 120.00
Der Juniorenstatus endet im Kalenderjahr des 21. Geburtstages.
Anteilsscheine
Jedes Aktivmitglied (Mitglieder zur Probe zeichnen erst nach 1 Jahr einen Anteilschein) muss grundsätzlich mindestens einen Anteilschein im Wert von Fr. 500.00 zeichnen. Der Vorstand ist jedoch statutarisch befugt, hierauf zu verzichten (zur Zeit müssen keine Anteilscheine gezeichnet werden).
Junioren
Junioren bis zum vollendeten 18. Altersjahr können nur Mitglied werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits Aktiv- oder Passivmitglied des TCZ ist, oder mindestens die Passivmitgliedschaft erwirbt.